Doppelwährung

[451] Doppelwährung, Mischwährung, Bimetallismus, die Ordnung des Münzwesens eines Landes, bei der sowohl Gold- als auch Silbermünzen mit unbeschränkter gesetzlicher Zahlungskraft und in einem festen Wertverhältnis zueinander zugelassen sind.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 451.
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