Majestät

[113] Majestät (lat. Majestas), Hoheit, Erhabenheit, in der Republik Rom die dem Volk, als der Gesamtheit der Bürger, zukommende höchste Macht und Würde, dann auf die röm. Imperatoren, von diesen auf die röm.-deutschen Kaiser übertragen; jetzt Titel der europ. Kaiser und Könige. Ausfluß der M. sind die Majestätsrechte, im wesentlichen in der Unverletzlichkeit (daher Unverantwortlichkeit) und Heiligkeit der Person des Monarchen bestehend. – Majestätisch, herrlich erhaben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 113.
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