Staatsservitut

[300] Staatsservitut, besonderes Recht, das ein Staat auf seinem Gebiete einem anderen gestattet z.B. Militärstraßen, Besatzungsrecht in festen Plätzen etc.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 300.
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