Beilage 3.

[13] Einrichtung des Thronzimmers

bei Gelegenheit der Ausstellung der Leiche Ihrer Königlichen Hoheit der am 14. April 1846 verstorbenen Prinzessin Marie Anna, Gemahlin Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm von Preussen.

Das Thronzimmer, in welchem die feierliche Ausstellung der Leiche Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Wilhelm von Preussen stattfand, war nicht schwarz ausgeschlagen worden. Unter dem Dais, welcher durch eine Estrade um eine Stufe, erhöht war, befand sich, wie dies allemal üblich ist, das Bild der Hochseligen Prinzessin; auch hatte man dem Sarge gegenüber die Uhr mit dem Saturn stehen lassen, welche schon bei Gelegenheit der Beisetzung der Königin Luise Majestät 1810 dort gestanden hatte. Es brannten der Kronleuchter, welcher etwas in die Höhe gezogen war, und ausserdem sechs silberne Guéridons zu beiden Seiten des Sarges. Der letztere stand auf einer violetten mit Goldtressen und Hermelin besetzten Sammetdecke, wie dies hergebracht ist.

Der Sarg bestand aus einem Einsatzsarge von Lindenholz, einem Sarge von Blei und dem äusseren Sarge von Mahagoniholz. Letzterer hatte silberne Griffe und Zierrathen, am Kopfende des Deckels war, wie dies stets zu geschehen hat, die Königliche Krone angebracht.

Eine Inschrift, welche übrigens nur Namen und Tag der Geburt, der Vermählung und des Absterbens zu enthalten pflegt, hatte der Sarg nicht.

Nach der früheren Usance waren die Paradesärge der Königlichen Prinzessinnen von violettem, die der Königinnen von schwarzem mit goldenen Tressen besetzten Sammet; jetzt wird Mahagoniholz wohl nur deshalb vorgezogen, weil der Sammet im Gewölbe bald abfällt. Nachdem die Hohe Leiche eingesetzt worden war, trat die übliche aus zwei Stabsoffizieren und 12 Unteroffizieren bestehende Ehrenwache ihren Dienst an und blieb mit den Damen und Cavalieren die Nacht über in dem Thronzimmer resp. in dem Vorzimmer.

Eine öffentlich angekündigte Ausstellung in Parade ist zwar von der verewigten Prinzessin nicht gerade verboten, aber auf höheren Befehl unterlassen worden; indessen ist in den nächsten Stunden nach der Einsetzung solchen Personen, welche der Verewigten ihre Verehrung bezeigen wollten, nach dem Willen des Hohen Gemahls der Zutritt in das Thronzimmer nicht gewehrt worden.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 13-14.
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