Kabelbahnen

[252] Kabelbahnen, Schienenbahnen mit Seilbetrieb und in sich geschlossenem Kreislauf (Fig. 1); s.a. Seilbahnen.

Sie werden vornehmlich gebraucht, wenn die Verwendung von Schwerkraftbahnen beispielsweise wegen zu großer Länge (180 m) ausgeschlossen ist, oder bei sehr kurvenreicher Grundrißführung (Fig. 1 und 2); vgl. a. Haufenlager (Fig. 21), Grubenbahnen (Fig. 1–5), Massentransport und [1]. – Die Kabelbahnen von Hunt in New York bezw. J. Pohlig in Köln werden verwendet zum Transport von Massengütern (Selbstentladerwagen, s.d.) wie für Stückgut (Plattformwagen); dabei kuppeln sich die von einem Arbeiter auf die Förderstrecke geschobenen Wagen selbsttätig an das endlose Seil. Die im allgemeinen für 1–2 t Tragfähigkeit gebauten Wagen erhalten meist zwei Drehgestelle (Fig. 3), damit ihre Beweglichkeit in den Kurven (bis 3,66 m Radius) möglichst vollkommen ist. Als besondere Vorzüge dieser Bahnen werden angegeben ihre große Anpassungsfähigkeit an bestehende Gebäulichkeiten (Fig. 1) sowie ihre geringen Betriebs- und Unterhaltungskosten. Hinsichtlich des Betriebes solcher Bahnen auf Rampen s. [2].


Literatur: [1] Buhle, Technische Hilfsmittel zur Beförderung und Lagerung von Sammelkörpern (Massengütern), 1. Teil, S. 42 und 45 (Zeitschr. d. Ver. deutsch. Ing. 1899, S. 1354 und 1357), und 3. Teil, S. 16 (Deutsche Bauztg. 1904, S. 553). – [2] Fröhlich, Zeitschr. d. Ver. deutsch. Ing. 1905, S. 440, Fig. 10.

M. Buhle.

Fig. 1.
Fig. 1.
Fig. 2.
Fig. 2.
Fig. 3.
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Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 252-253.
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