Effektivgeschäfte

[385] Effektivgeschäfte, Geschäfte, bei denen die Lieferung sofort oder nach kurzer Frist erfolgt, im Gegensatze zu den Lieferungsgeschäften; letztere nennt man E., wenn es auf wirkliche (effektive) Lieferung und nicht auf ein Differenzgeschäft abgesehen ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 385.
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