Partīte

[472] Partīte (ital. partita, franz. partie), Teil, Partie; als Musikstück soviel wie Suite (s. d.); kaufmännisch: eine Post (Summe Geldes), die in Rechnung gebracht wird; daher Partiten saldieren, die (Schuld-) Posten ausgleichen; Partitengirate, die einem andern zum Einziehen angewiesenen Schuldposten; auch soviel wie Kniffe und Ränke, daher Partitenmacher, Ränkeschmied.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 472.
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