§. 5.

[148] Diese Art die Finger aufzusetzen nennet man die gewöhnliche oder ganze Applicatur: weil sie den allgemeinen Violinregeln am nächsten kömmt. Der erste und dritte Finger wird allemal bey den Noten gebraucht, die auf den Linien stehen; der zweyte und vierte hingegen trift auf jene Noten, die den Zwischenraum ausfüllen. Man erkennet folglich hieraus am geschwindesten, wenn man sich dieser Applicatur bedienen muß. Wenn nämlich die oberste oder höchste Note im Zwischenraume stehet, ist es fast allezeit ein untrügliches Zeichen, daß keine andere als die ganze Applicatur statt habe.

Quelle:
Leopold Mozart: Versuch einer gründlichen Violinschule. Wien (1922), S. 148-149.
Lizenz:
Kategorien: