Fürstenhut

[805] Fürstenhut, ehedem eine breite rothe Mütze mit breitem Hermelingebräme, welche oben meist den Reichsapfel trug, der oft mit einem, mit Perlen verzierten Bügel versehen war. Er wurde im 14. u. 15. Jahrh. als Auszeichnung der Kurfürsten (daher auch Kurfürstenhut), dann auch von Herzögen (daher Herzogshut) u.a. Fürsten getragen, ist aber jetzt nur auf Wappen gewöhnlich. Bei souveränen Fürsten steht er jetzt in einer offenen Krone. Die Stelle des F-s ist entweder unmittelbar auf dem Schilde od. auch auf Helmen. Von den gräflichen Häusern, mit dem Prädicat Erlaucht, wird er gleichfalls gebraucht. Der Hut der neufranzösischen Fürsten ist eine Toque von schwarzem Sammt mit Eisenhütchen, bei den Herzögen mit Hermelin ausgeschlagen, mit goldener Spange versehen u. mit 7 Federn besteckt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 805.
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