Halber Beweis

[863] Halber Beweis, ein nicht vollständig, aber bis zu einem hohen Grade von Wahrscheinlichkeit erbrachter Beweis. Läßt sich das Gegentheil von dem, was zu beweisen ist, kaum mehr denken, so spricht man von einem mehr als halben Beweise u. es wird auf den Erfüllungseid (s. Eid) erkannt. Andernfalls, bei weniger als halbem Beweise, erkennt man auf den Reinigungseid. Wird der Beweis nicht bis zu einem hohen Grade der Wahrscheinlichkeit erbracht, so muß der Product u. Beklagte freigesprochen werden; vgl. Beweis.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 863.
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