Nachschlag

[631] Nachschlag, 1) der beigefügte Anhang bei den Noten, womit der Triller schließt, s.u. Triller; 2) Spielmanier, bei welcher einer melodischen Note noch eine kleine Note angehängt wird, deren Werth der Hauptnote abgezogen wird; damit sie nicht mit den Vorschlägen verwechselt werden können, schreibt man sie gewöhnlich in kleinen Noten aus; 3) s. Anschlag 12); 4) bei der Koppelwirthschaft der letzte Weideschlag, welcher wieder mit Sommergetreide bestellt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 631.
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