Reichsdörfer

[949] Reichsdörfer, ehedem die reichsfreien, dem Kaiser u. Reich unmittelbar unterworfenen Dörfer; sie zahlten nur Kriegsanlagen, hatten freie Religionsübung, ihre besonderen Ober- u. Untergerichte u. Reichsschulzen. Früher waren sie sehr zahlreich, wurden aber nach u. nach verpfändet u. zuletzt war nur noch übrig Alschhausen u. die freien Leute auf der Leutkircher Haide in Schwaben, Althausen, Glocksheim u. Seenfeldt in Franken, Sulzbach u. Soden im Oberrheinischen Kreise. Auch diese wurden durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 an größere Staaten vertheilt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 949.
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