Schŏß

[396] Schŏß, 1) so v.w. Schößling; 2) so v.w. Stockwerk, 3) eingestürztes Erdreich od. Gestein; 4) eine Schub- od. Fallthüre; 5) eine Abgabe an die Obrigkeit; 6) im engeren Sinne in den Städten eine Abgabe, welche zu den städtischen Angelegenheiten verwendet wird; 7) bes. so v.w. Geschoß 3).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 396.
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