Schnede

[342] Schnede, 1) Rand von Eis, welcher sich an den Ufern ansetzt od. bei Eisfahrten an denselben stehen bleibt (bes. da, wo das Wasser eine gewisse Ruhe hat) u. zum Schutze des Ufers beiträgt; 2) Abzugs- od. Grenzgraben; 3) Stück Land, welches durch einen solchen Graben abgeschnitten ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 342.
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