Unwille

[268] Unwille, Gefühl von Mißbilligung u. Verdruß, welches wir bei einer Handlung od. bei einem Benehmen empfinden, worin wir ein Unrecht od. eine Nichtachtung gegründeter Ansprüche zu erkennen glauben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 268.
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