Zuschlag

[754] Zuschlag, 1) (Rechtsw.), so v.w. Adjudication; 2) so v.w. Hägung, daher Wiesen od. Holz in Z. legen, d.h. anordnen, daß sie gehägt werden; 3) (Fluß), die Mineralien, womit auszuschmelzende Erze, bes. Eisen- u. Kupfererze, vermengt werden, damit die mit ihnen verbundene Gangart beim Schmelzen leichter u. vollkommener in Fluß komme, nach der Gangart richten sich die anzuwendenden Zuschläge; man wählt als solche Kalkstein, Flußspath, Quarz, Thon, Mergel, alte Schlacken etc.; 4) die letzte Zudeichung eines Dammes; 5) die Ausfüllung eines Deichbruches; 6) das Verbot der Ausfuhr, die Sperre, das Hägen; 7) (Forstw.), so v.w. Gehege 6); 8) eingefriedigtes junges Holz; 9) der Rand, welcher zuletzt an den fertig geflochtenen Korb angesetzt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 754.
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