Kellhof

Wenn der Kellhof empfangen ist, so sind alle Güter empfangen.Graf, 16, 82.

Die Lehngüter standen in einem verschiedenen Abhängigkeitsverhältnisse zum Grundherrn. Der Besitzer des Kellhofs (Cellerarius villicus major) stand zwischen dem letztern und den gewöhnlichen. Erbzinszahlern; er war jenem unter-, diesen übergeordnet. Hatte er den Kellhof von dem Grundherrn empfangen, so waren alle Güter, die zu demselben gehörten, von ihm mit empfangen und er war berechtigt, im Namen der Grundherrschaft von allen ihnen untergebenen Erbgütern den Handlehn oder Zins zu erheben.

Mhd.: Wan der kelhof empfangen ist, so sind alle erbgüter empfangen. (Grimm, Weisth., I, 252.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 2. Leipzig 1870, Sp. 1239.
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