Beilage A.

[10] Um den Zweifeln und Aufragen zu begegnen über den Anzug, in welchem die zu Hofe geladenen Personen zu erscheinen haben, mache ich hierdurch bekannt, dass in allen Fällen, in denen nicht der Civilfrack besonders angesagt wird, der Anzug die Uniform ist für diejenigen Personen, welche solche zu tragen berechtigt sind. Die nicht mehr im activen Dienste befindlichen Personen erscheinen in den ihnen beigelegten Militair-Uniformen, in Hof-, Stände- oder Johanniter-Ritter- etc. Uniformen. Bei dieser Gelegenheit spreche ich zugleich die Bitte aus, dass diejenigen Herren, welche durch mich beim Königlichen Hofe gemeldet sein wollen, ihre Briefe nach dem Königlichen Hofmarschall–Amte hier senden mit der Bezeichnung »Meldung«, damit solche auch in meiner Abwesenheit erledigt werden können.


Berlin, den 11. Januar 1851.


Der Hofmarschall:

Graf v. Keller.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 10-11.
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