Beilage B.

[11] Allerhöchste Bestimmungen

über Abänderungen an den Uniformen der zum Allerhöchsten Hofstaat gehörenden Personen.

1. Zur gestickten Uniform werden bei grosser Gala wie bisher weisse Beinkleider, bei halber Gala dagegen solche von der Farbe des Rocks getragen.

2. Die Obersthofchargen tragen auf dem Uniformsrock vorn herunter sechszehn, auf beiden Schössen je neun und auf den Patten und Aermeln je vier in Gold gestickte Litzen; um Kragen, Aufschlag und Patten einen in Gold gestickten, nach innen gezackten Goldrand, gleich der Einfassung an Kragen und Aufschlägen der Generalsuniform, und auf der Achsel eine doppelt gewundene Raupenschnur in Gold. Am Hut und an den Beinkleidern, sowohl den weissen als den farbigen, längs der auswendigen Naht eine mit einem Muster von Eichenlaub durchwirkte 21/2 Zoll breite Goldtresse.

3. Die Oberhofchargen tragen auf dem Uniformsrock vorn herunter sechszehn, auf beiden Schössen je neun und auf den Patten und Aermeln je vier in Gold gestickte Litzen; Kragen und Aufschläge erhalten keine Einfassung, dagegen die Patten eine in Gold gestickte glatte Einfassung, und auf der Achsel eine doppelt gewundene Raupenschnur in Gold. Am Hut und an den Beinkleidern, sowohl den weissen als den farbigen, längs der auswendigen Naht eine mit einem Muster von Eichenlaub durchwirkte 21/2 Zoll breite Goldtresse.

4. Die Vice-Oberhofchargen tragen auf dem Uniformsrock vorn herunter sechszehn, auf beiden Schössen je neun und auf den Patten und Aermeln je vier in Gold gestickte Litzen; Kragen und Aufschläge erhalten keine Einfassung, dagegen die Patten eine in Gold gestickte glatte Einfassung, und auf der Achsel eine schmale doppelt gewundene Candillenschnur, welche über dem Aermel angenäht und unter dem Kragen mit einem Uniformsknopf befestigt wird. Am Hut und an den Beinkleidern, sowohl den weissen als den farbigen, längs der auswendigen Naht eine mit einem Muster von Eichenlaub durchwirkte 21/2 Zoll breite Goldtresse.

5. Die Hofchargen tragen auf dem Uniformsrock vorn herunter sechszehn, auf den Patten und Aermeln je vier und in der Taille zwei in Gold gestickte Litzen; die Schösse, ohne Litzen, werden mit einer Goldleiste[12] eingefasst. Kragen, Aufschläge und Patten erhalten keine Einfassung; auf der Achsel wird eine schmale doppelt gewundene Candillenschnur getragen, die über dem Aermel angenäht und unter dem Kragen mit einem Uniformsknopf befestigt wird. Am Hut und an den Beinkleidern, sowohl den weissen als den farbigen, längs der auswendigen Naht eine mit einem Muster von Eichenlaub durchwirkte 13/4 Zoll breite Goldtresse.

6. Die Kammerherren tragen auf dem Uniformsrock vorn herunter sechszehn, auf den Aermeln je vier, auf den Patten je drei und in der Taille zwei in Gold gestickte Litzen; die Schösse, ohne Litzen, werden mit einer Goldleiste eingefasst. Kragen, Aufschläge und Patten erhalten keine Einfassung, auch wird keine Achselschnur getragen. An den Beinkleidern, sowohl den weissen als den farbigen, wird längs der auswendigen Naht eine mit einem Muster von Eichenlaub durchwirkte 1 Zoll breite Goldtresse, und falls die Kammerherren zugleich Prinzliche Hofmarschälle sind, auch am Hut eine solche Tresse von 13/4 Zoll Breite getragen.

7. Die Kammerjunker und Hofjagdjunker tragen auf dem Uniformsrock vorn herunter sechszehn, auf den Aermeln und Patten je zwei und in der Taille zwei in Gold gestickte Litzen; die Schösse, ohne Litzen, werden mit einer Goldleiste eingefasst. Kragen, Aufschläge und Patten erhalten keine Einfassung, auch wird keine Achselschnur getragen. Die Beinkleider, sowohl die weissen als die farbigen, haben längs der auswendigen Naht eine mit einem Muster von Eichenlaub durchwirkte 1 Zoll breite Goldtresse.

8. Die Knöpfe an den Uniformen sämmtlicher vorbenannten Hofbeamten führen die Namenschiffre Seiner Majestät des Königs Wilhelm.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 11-13.
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