Kopfknochen.

[705] Kopfknochen. 1) die in Verbindung mit einander, bis auf den Unterkiefer u. die zum inneren Ohr gehörigen kleinen Gehörknochen, durch Knochennähte zusammengefügt, den knöchernen Kopf bildenden Knochen; sie zerfallen wieder in Kuschen des Hirnschädels (Schädelknochen) u. Gesichtsknochen. Außerdem kann auch das Zungenbein zu ihnen gerechnet werden. 2). K. der Handwurzel, s.u. Handknochen 1). A) g).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 705.
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