Geschlagene (der)

1. Der Geschlagene trägt den Nichtgeschlagenen.


2. Die Geschlagenen müssen die Strafe bezahlen.


3. Gestern der Geschlagene, heut' der Schläger. Burckhardt, 539.

Plötzlicher Uebergang vom Unterdrückten zum Drückenden.


[Zusätze und Ergänzungen]

4. An einem Geschlagenen wil ein jeder zum Ritter werden.

Lat.: Cadente quercu quilibet signa tecat. (Herberger, I, 726.)


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867.
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